Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

BGH: Kapitalanlegerverein darf im Namen Bezeichnung "Verbraucherzentrale" führen

Ein Verein für Kapitalanleger darf in seinem Geschäftsnamen den Zusatz "Verbraucherzentrale" führen. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat keinen Anspruch auf alleinige Nutzung der Bezeichnung <link http: www.online-und-recht.de urteile finanzverein-darf-geschaeftszusatz-verbraucherzentrale-fuehren-i-zr-36-08-bundesgerichtshof--20100331.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 31.03.2010 - Az.: I ZR 36/08).

Der verklagte "Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V." wurde auf von dem Verbraucherzentrale Bundesverband auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die Verbraucherschützer sahen in der Namensnutzung des Beklagten eine Verletzung ihrer Rechte.

Die BGH-Richter teilten diese Einschätzung nicht, sondern wiesen die Klage ab.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband habe keinen Monopolanspruch auf den Begriff "Verbraucherzentrale". Der durchschnittliche Verbraucher verbinde nicht zwangsweise das Wort mit der Klägerin.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen