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Kategorie: Onlinerecht

OLG Nürnberg: Kein Löschungsanspruch wegen kritischem Erfahrungsbericht auf Bewertungsplattform

Ein kritischer Erfahrungsbericht auf einer Online-Bewertungsplattform muss im Zweifel von dem betroffenen Unternehmen hingenommen werden <link http: www.online-und-recht.de urteile unternehmen-muss-erfahrungsbericht-auf-bewertungsplattform-hinnehmen-3-u-2135-09-oberlandesgericht-nuernberg-20100415.html _blank external-link-new-window>(OLG Nürnberg, Urt. v. 15.04.2010 - Az.: 3 U 2135/09).

Auf einer Online-Bewertungsplattform war über die Klägerin, die Betreiberin einer Online-Singlebörse, die nachfolgenden Aussagen veröffentlicht:

"Account wird einfach nicht gelöscht! Abmelden kann ich mich auch nicht."

"Ich habe mich nie auf der Seite angemeldet. Scheinbar haben die meine Adresse gekauft (ich könnte durchaus nachvollziehen woher)."

Die betroffene Firma sah darin eine Verletzung ihrer Unternehmensrechte (Kreditgefährdung) und begehrte Unterlassung und Löschung der Sätze.

Die Nürnberger Richter wiesen die Klage ab.

Zum einen sei bereits nicht nachvollziehbar wie eine einzelne Nachricht die geltend gemachte Kreditgefährdung verursachen könne. Trotz gerichtlicher Aufforderung habe hier die Klägerin keinen weitergehenden Sachverhalt vorgetragen, der eine solche Annahme begründen könne (z.B. die Abmeldung von kostenpflichtigen Mitgliedern).

Zum anderen seien die Äußerungen auch nicht rechtswidrig. Es handle sich um zulässige Meinungsäußerungen, die die Grenze zur verbotenen Schmähkritik nicht überschritten. Insbesondere das Wort "scheinbar" betone die subjektive Sicht des Äußernden, so dass dem Betrachter klar werde, dass es sich hier nur um eine Vermutung handle.

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