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Kategorie: Onlinerecht

LG Dresden: Keine Einverständnis zu Spam-Mails bei Verwendung von E-Mail-Adresse auf Geschäftsbrief

Gibt ein Unternehmen auf seinen Geschäftsbriefen eine E-Mail-Adresse an, ist darin keine stillschweigende Einwilligung in den Empfang von Mails zu sehen, so das LG Dresden <link http: www.online-und-recht.de urteile nutzung-der-e-mail-adresse-auf-geschaeftspost-keine-einwilligung-fuer-spam-mails-42-hko-36-09-landgericht-dresden-20091030.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.10.2009 - Az.: 42 HKO 36/09).

Inhaltlich ging es um den Vorwurf unerlaubter E-Mail-Werbung. 

Das verklagte Unternehmen wandte gegen den Spam-Vorwurf ein, dass eine zumindest stillschweigend erteilte Einwilligung vorliege, denn auf dem Geschäftsbrief des Empfängers habe dieser seine E-Mail-Adresse angegeben. Damit erkläre er konkludent sein Einverständnis. Darüber hinaus liege auch deswegen kein Wettbewerbsverstoß vor, weil die Adresse aus Versehen in den Mail-Verteiler gekommen sei. 

Beides ließ das LG Leipzig nicht gelten.

Aus der Angabe einer E-Mail-Adresse auf einem Briefbogen, so das Gericht, könne gerade nicht der Rückschluss gezogen werden, dass der Inhaber mit unaufgeforderter Werbung einverstanden sei.

Auch die Argumentation, die Versendung sei aus Unachtsamkeit geschehen, akzeptierten die Richter nicht. Denn es sei Aufgabe des E-Mail-Versenders so ausreichende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, damit es nicht zu solchen Fehlern kommen könne. Hierzu habe der Beklagte nichts vorgetragen, so dass davon auszugehen sei, dass keine notwendigen Sicherheitsvorkehrungen ergriffen worden seien.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Das Urteil verwundert nicht wirklich, es entspricht der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung. 

Siehe dazu auch die Entscheidung des BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile zulaessige-e-mail-werbung-nur-bei-ausdruecklichem-einverstaendnis-i-zr-201-07-bundesgerichtshof--20091210.html _blank external-link-new-window>(BGH, Beschl. v. 10.12.2009 - Az.: I ZR 201/07), wonach Kontaktangaben auf einer gewerblichen Homepage kein Einverständnis in den Empfang Werbe-Mails darstellen.


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