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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Hamburg: Kommerzieller Weiterverkauf von Konzert-Tickets kann untersagt werden

Der kommerzielle Weiterverkauf von Konzert-Tickets kann untersagt werden <link http: www.online-und-recht.de urteile gewerblicher-weiterverkauf-von-konzertkarten-kann-in-den-agb-eines-anbieters-wirksam-ausgeschlossen-werden-landgericht-hamburg-20141002 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 02.10.2014 - Az.: 327 O 251/14).

Es ging um den gewerblichen Weiterverkauf von Tickets für die Helene Fischer-Tour. In den Ticket-AGBs hieß es dazu:

"Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht gestattet.

Die Konzerttickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden.

Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zugangsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit."

und weiter:

"Auf einen Dritten ist die Zugangsberechtigung nur übertragbar, wenn der Dritte keinen höheren Preis als den auf der Karte aufgedruckten Preis zzgl. Vorverkaufs- und Systemgebühren zahlt und alle Rechte aus dem Veranstaltungsvertrag - einschließlich des Weiterverkaufsverbots - übernimmt."

Das LG Hamburg stufte dies als wirksame Klauseln ein. Ein Verstoß gegen die Regelungen führe zu einem Wettbewerbsverstoß.

Die Bestimmungen wahrten die Einhaltung eines angemessenen Preis-Leistungsverhältnisses für den Konzertbesucher, so die Richter. Denn so könne der Veranstalter bzw. der Künstler den finanziellen Möglichkeiten auch weniger zahlungskräftiger Fans Rechnung tragen, indem z. B. begehrte Künstler darauf verzichten, für die Eintrittskarten den am Markt erzielbaren Höchstpreis zu verlangen.

Für die Annahme schützenswerter Interessen des Verwenders sei es auch insbesondere nicht erforderlich, dass der Veranstalter oder der Künstler rein altruistische Motive verfolge. Natürlich wollten auch diese mit ihren Konzerten Gewinne erzielen. Gleichwohl sei das Motiv, dem Konzertbesucher einen aus Sicht des Veranstalters bzw. Künstlers angemessenen Preis zu sichern und zu verhindern, dass ein Konzert binnen kürzester Zeit ausverkauft ist und Karten nur noch von gewerblichen Händlern zu Höchstpreisen erworben werden könnten.

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