Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Korrekturmöglichkeit von Eingabefehler in eBay-Angebot

Informiert ein Online-Händler auf eBay nicht über die Möglichkeiten wie etwaige Tippfehler zu korrigieren sind, so handelt er wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile ebay-angebot-muss-ueber-eingabe-fehler-korrektur-informieren-3-w-44-10-oberlandesgericht-hamburg-20100514.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Beschl. v. 14.05.2010 - Az.: 3 W 44/10).

Beide Parteien vertrieben Waren über die Online-Plattform eBay. Der Beklagte informierte bei seinem Angebot nicht darüber wie der Kunde etwaige Tippfehler korrigieren konnte.

Der Kläger hielt dies für wettbewerbswidrig.

Die Hamburger Richter sahen in der fehlenden Aufklärung einen Rechtsverstoß. Die  Informationspflichten nach der BGB-InfoV seien keine bloße Ordnungsvorschriften, sondern hätten vielmehr dem Zweck, die Entscheidungsfähigkeit des Kunden zu unterstützen.


Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen