Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Lockvogel-Angebot von Amazon wettbewerbswidrig

Nach einer <link http: www.vzbv.de _blank external-link-new-window>Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat das LG Berlin (Urt. v. 01.03.2012 - Az.: 91 O 27/11) entschieden, dass Amazon nur dann mit Tiefstpreisen für Angebot online werben darf, wenn die Waren mindestens 30 Minuten lang verfügbar sind.

Amazon hatte vor zwei Jahren die Aktion "Cyber Monday 2010" ausgerufen. Im Zwei-Stunden-Takt bot das Online-Unternehmen jeweils fünf unterschiedliche Waren an, die im Preis erheblich reduziert waren. Die angebotenen Produkte waren bereits Wochen vorher bekannt.

Nach Meinung der Verbraucherschützer waren die reduzierten Verkaufsgegenstände bereits nach wenigen Augenblicken ausverkauft. Amazon habe für keine ausreichende Bevorratung gesorgt und somit irreführend gehandelt.

Nach Darstellung der Klägerseite sahen die Berliner Richter dies ebenso und verurteilten Amazon entsprechend.

Ein Unternehmen müsse mindestens im ersten Viertel des Bewerbungszeitraumes (hier also 30 Minuten) über einen ausreichend Warenbestand verfügen. Da dies nicht der Fall gewesen sei, habe Amazon wettbewerbswidrig gehandelt.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen