Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Datenschutzrecht

VG Berlin: Medien haben keinen Anspruch auf genaue Hintergrundinformation über Suizid von Richterin

Die Presse hat zwar grundsätzlich gegenüber den Behörden einen Anspruch darauf zu erfahren, aus welchem Grund sich eine in Deutschland bekannte Jugendrichterin das Leben genommen hat. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn das postmortale Persönlichkeitsrecht der Verstorbenen betroffen ist <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-auskunftsanspruch-der-presse-auf-information-ueber-selbstmord-einer-richterin-27-l-234-10-verwaltungsgericht-berlin-20100809.html _blank external-link-new-window>(VG Berlin, Beschl. v. 09.08.2010 - Az.: 27 L 234.10).

Ein Pressevertreter verlangte von den Behörden Auskunft, aufgrund welcher Tatsachen diese zu der Erkenntnis gelangt waren, dass sich eine in Deutschland bekannte Jugendrichterin das Leben genommen hatte. Die Behörde lehnte eine Auskunftserteilung ab.

Die Berliner Richter stuften diese Weigerung als rechtmäßig ein.

Zwar stünde der Presse grundsätzlich ein Auskunftsanspruch zu. Dieses Rechte würden  jedoch im vorliegenden Fall begrenzt, denn die schutzwürdigen Belangte der Verstorbenen seien berührt.

Die dahingeschiedene Jugendrichterin habe aufgrund ihres postmortalen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch darauf, dass in der Öffentlichkeit nicht detailliert über die näheren Umstände und Hintergründe des Todes berichtet werde.

Rechts-News durch­suchen

23. September 2025
Ein Strafverteidiger und sein Mandant haften für öffentliche Aussagen außerhalb der Hauptverhandlung zivilrechtlich, wenn sie Persönlichkeitsrechte…
ganzen Text lesen
22. August 2025
Der Name eines Strafverteidigers muss im Ermittlungsverfahren gegenüber der Presse nicht offengelegt werden, um Mandatsgeheimnis und…
ganzen Text lesen
15. August 2025
Ein Journalist darf Auskunft über die Finanzen des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel verlangen, da ein öffentliches Interesse besteht.
ganzen Text lesen
24. Juli 2025
Die Presse durfte im Wirecard-Skandal das unverpixelte Foto eines Managers zeigen, da ein überragendes öffentliches Interesse bestand.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen