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Kategorie: Wettbewerbsrecht

KG Berlin: Musterküche ist kein Gebrauchtgerät iSd. EnVKV

Eine Musterküche ist kein Gebrauchtgerät iSd. der Energiekennzeichnungsverordnung (EnVKV) und somit kennzeichnungspflichtig (KG Berlin, Urt. v. 30.04.2013 - Az.: 5 U 35/12).

Es ging bei der Rechtsstreitigkeit um die Frage, ob Geräte, die in einer Musterküche ausgestellt worden waren, nach der Energiekennzeichnungsverordnung (EnVKV) angabepflichtig sind.

Nach den Vorschriften der EnVKV müssen grundsätzlich sämtliche neuen Geräte gekennzeichnet werden. Nur Gebrauchtgeräte sind hiervon ausgenommen. Auf diese Ausnahmevorschrift berief sich die Beklagte.

Das KG Berlin sah im vorliegenden Fall keine solche Ausnahme.

Maßgeblich sei, welche originäre Zweckbestimmung das jeweilige Geräte habe. Hier z.B. handle es sich um einen Backofen, der also dem Backen diene.

Das Produkt werde daher nicht schon allein deswegen zum Gebrauchtgerät, weil er in einer Musterküche aufgebaut und elektrisch angeschlossen werde. Der Backofen sei zum Backen da und nicht zum Anschauen. Folglich bleibe ein Backofen, solange niemand mit ihm backe, ungebraucht.

Dies gelte um so mehr bei der sonstigen Ausstattung einer Küche (Gasherd, Geschirrspüler), die noch nicht einmal angeschlossen worden sei. Es verstehe sich von selbst, dass aufgrund dieser Umstände bereits ein Gebrauchen ausscheide, so dass auch kein Gebrauchtgerät vorliegen könne.

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