Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

BGH: Nach Wechsel zu anderem Unternehmen kann Telefonwerbung zulässig sein

Wechselt ein Mitarbeiter zu einem anderen Unternehmen und informiert seine vorherigen Kunden über diesen Unternehmenswechsel, so ist darin nicht zwingend ein Wettbewerbsverstoß zu sehen. Dies gilt immer dann, wenn der Anrufer eine mutmaßliche Einwilligung annehmen darf, weil aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse an der Telefonwerbung vermutet wird <link http: www.online-und-recht.de urteile nicht-zwingend-wettbewerbsverstoss-bei-telefonwerbung-nach-unternehmenswechsel-i-zr-27-08-bundesgerichtshof--20100311.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 11.03.2010 - Az.: I ZR 27/08).

Der Beklagte war ehemaliger Mitarbeiter des klägerischen Unternehmens und wechselte schließlich zur Konkurrenz. Um seine ehemaligen Kunden über den Wechsel zu informieren, schrieb er diese per E-Mail an und kontaktierte sie auch telefonisch.

Die Klägerin sah hierin einen Wettbewerbsverstoß.

Die BGH-Richter teilten diese Ansicht nicht und verneinten eine Rechtsverletzung.

Ein Wettbewerbsverstoß sei nicht anzunehmen, wenn der Absender von einer mutmaßlichen Einwilligung des Empfängers ausgehen dürfe. Dies sei immer dann der Fall, wenn anzunehmen sei, dass aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse an der Nachricht bestehe.

Dies sei im vorliegenden Fall zu bejahen. Der Beklagte habe von einem solchen sachlichen Interesse ausgehen dürfen, da es für die Kunden durchaus interessiert und wichtig sei, wenn ein langjähriger und für sie verantwortlicher Vertriebsmitarbeiter das Unternehmen wechsle.  

Rechts-News durch­suchen

07. Oktober 2026
Ein Energieunternehmen scheitert mit dem Versuch, einen klagebefugten Verband aus der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände streichen zu lassen.
ganzen Text lesen
05. Oktober 2026
Unklar formulierte AGB-Klauseln zur Preiserhöhung benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind deshalb unwirksam.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen