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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamburg: Werbung für Handy-Klingeltöne in Jugendzeitschriften sittenwidrig

Das OLG Hamburg (Urt. v. 10. April 2003 - Az.: 5 U 97/02) hat vor kurzem die Entscheidung des LG Hamburg (Urt. v. 14. Mai 2002 - Az: 312 O 845/01) bestätigt, dass die Werbung von Klingeltönen in Jugendzeitschriften nur dann wettbewerbsrechtlich einwandfrei ist, wenn der Preis für den "Download" nicht mehr als 3,- € beträgt.

Das Urteil, gegen das das OLG keine Revision zum BGH zugelassen hat, dürfte zu einer grundlegenden Änderung der Werbung von Handy-Klingeltönen in Jugendzeitschriften führen.

Eine ausführliche Anmerkung von RA Dr. Bahr zu dieser Entscheidung finden Sie in der Juli-Ausgabe der "MultiMedia und Recht".

Eine ausführliche Anmerkung von RA Dr. Bahr zur Entscheidung der Vorinstanz, des LG Hamburg, finden Sie hier zum Download.

In diesem Zusammenhang sei auch auf den grundlegenden Aufsatz von RA Dr. Bahr / RA Rehmann, "Klingeltöne für Handys - eine neue Nutzungsart ?" (Computer und Recht 2002, S.229ff) und die Anmerkung von RA Dr. Bahr zum Beschluss des OLG Hamburg (Beschl. vom 4. Februar 2002 - Az:. 5 U 106/01) in der gleichen Sache hingewiesen.
 

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