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BMW-Fernseh-Präsentation rechtswidrig?

Die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz, die ihren Sitz bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) in Düsseldorf hat, hat festgestellt, dass die Sondersendung zur Premiere des neuen BMW im Programm von SAT.1 und ProSieben vom 29. Juni gegen die Werberichtlinien der Landesmedienanstalten verstoßen hat.

Bei der Sendung habe der Werbecharakter klar im Vordergrund gestanden, weswegen sie auch zu Beginn und im Verlauf als „Dauerwerbesendung“ angekündigt werde hätten müssen. Es sei aber lediglich der Begriff „Infomercial“ eingeblendet worden, was vollkommen ungenügend sei.

Die ausführliche Pressemitteilung ist hier nachlesbar.

Inhaltlich geht es insbesondere um den Vorwurf, dass der redaktionelle Teil der Sendung nicht klar getrennt war vom sonstigen, werbenden Abschnitt. Der jeweilige Anbieter ist nach den Landespressegesetzen und dem Wettbewerbsrecht (§ 1 UWG) verpflichtet, diese Bereiche voneinander zu trennen.

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