Vor kurzem wurde der Deutschen Telekom AG (DTAG) auf Antrag der Tele2 AG verboten, den aktuellen Badezimmer-Spot mit Günther Jauch weiterhin zu benutzen, vgl. die Kanzlei-Info v. 23.07.2004.
Nun teilt Tele2 in ihrer aktuellen Pressemitteilung mit, dass sie eine zweite einstweilige Verfügung erwirkt hat, dieses Mal gegen den Sauna-Spot mit Günther Jauch.
Grund für den Erlass war nach Angaben von Tele2 erneut mangelnde Preistransparenz, insbesondere weil das Kleingedruckte am Ende des Spots für den Zuschauer kaum wahrzunehmen sei.
Wie schon im ersten Fall handelt es sich auch hier um eine einstweilige Verfügung, die ohne Anhörung der Gegenseitige erlassen wurde. Die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig. Die DTAG kann gegen den Beschluss des LG Hamburg Widerspruch einlegen. In einem solchen Fall kommt es dann zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung.