Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Verstoß gegen RBerG ist Wettbewerbswidrigkeit

Der BGH (Urt. v. 11.11.2004 - Az.: I ZR 182/02) hat entschieden, dass ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) eine unlautere, wettbewerbswidrige Handlung und damit grundsätzlich abmahnfähig ist.

In der konkreten Entscheidung hat der BGH zwar letzten keinen Verstoß erkennen können, jedoch hat er zuvor die klare Aussage getroffen, dass Art. 1 § 1 RBerG zu den Vorschriften i.S. des § 4 Nr. 11 UWG zähle, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer, insbesondere der Verbraucher, das Marktverhalten zu regeln.

Auf Ebene der Oberlandesgerichte wurde hier bislang z.T. anders entschieden und eine Wettbewerbswidrigkeit abgelehnt. Dies dürfte nun der Vergangenheit angehören.

Das RBerG ist schon seit jeher Gegenstand kontroverser Diskussion, insbesondere wegen seiner zeitgeschichtlicher Entstehungsgeschichte. Vgl. dazu die weiterführenden Infos auf Rechtsberatungsgesetz.info und Jurawiki. Erst vor kurzem hat das BVerfG entschieden, dass das Gesetz restriktiv auszulegen ist, vgl. die Kanzlei-Infos v. 06.08.2004.

Durch das aktuelle Urteil des BGH gilt es für Foren- und sonstige Online-Plattformen-Betreiber noch sorgsamer darauf zu achten, dass das RBerG durch ihre Nutzer eingehalten wird. Denn es ist vermuten, dass Trittbrettfahrer die Entscheidung als Vorwand nutzen werden, um wieder einmal rechtsmißbräuchliche Massenabmahnungen zu versenden.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen