Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Verständnis des Online-Nutzers

Der BGH (Urt. v. 16.12.2004 - Az.: I ZR 222/02 - PDF) hat die Frage, ob für die Geschäftskreise im Internet auf den normalen durchschnittlichen Verbraucher abzustellen ist oder hier besondere Regeln gelten, ein Machtwort gesprochen:

"Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung im Internet irreführende Angaben enthält, ist wie auch sonst auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt. Die besonderen Umstände der Werbung im Internet wie insbesondere der Umstand, daß der interessierte Internet-Nutzer die benötigten Informationen selbst nachfragen muß, sind bei der Bestimmung des Grades der Aufmerksamkeit zu berücksichtigen."

Bedeutung bekommt diese Einschätzung für alle die Fälle, in denen ein bestimmtes Verhalten aus Sicht des durchschnittlichen Verbrauchers zu beurteilen ist, z.B. obeine Werbung rechtswidrig oder irreführend ist oder ein Preisangebot den Grundsätzen der Preiswahrheit und Klarheit entspricht.

Rechts-News durch­suchen

01. Oktober 2026
Wer Daten aus einem KI-Chatbot für personalisierte Werbung nutzt und dabei Alkohol- und Glücksspielkategorien für Minderjährige vorauswählt, muss mit…
ganzen Text lesen
30. September 2026
Auch im Livestream gilt der Persönlichkeitsschutz. Wer private Gespräche heimlich aufzeichnet und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht, verletzt…
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer wie Booking.com als Buchungsplattform private Vermieter vermittelt, muss Gästen nach der Buchung sofort deren Namen und Adresse mitteilen.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen