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OLG Hamburg: „Geiz ist geil“ genießt wettbewerbsrechtlichen Schutz

Das OLG Hamburg (Urt. vom 17.02.2005 - Az.: 5 U 53/04) hatte zu entscheiden, ob die Verwendung des Werbeslogans „Geiz ist geil, wenn Sie an der Kasse merken, dass wir an der Werbung sparen“ durch ein Unternehmen, welches mit dem Vertrieb von Elektroartikeln und Gegenständen der Unterhaltungselektronik befasst ist (Beklagte), wettbewerbswidrig ist, wenn bekanntermaßen bereits seit Oktober 2002 der Saturn- Konzern mit der Werbeaussage „Geiz ist geil“ wirbt und sich diese Werbeaussage markenrechtlich hatte schützen lassen.

Das OLG Hamburg entschied zugunsten von Saturn. Es handele sich hier um vergleichende Werbung (§ 6 UWG).

Den angesprochenen Verbrauchern bleibe nicht verborgen, dass mit der streitgegenständlichen Werbeaussage auf die Saturn- Kampagne angespielt werde. Zudem sei durch die konkrete Benennung von Waren und Preisen im Anschluss an die angegriffene Aussage auch eine vergleichende Bezugnahme auf die Waren und Preise der Unternehmen der Saturn- Gruppe, die ihre Produkte in demselben Warensegment anbiete, unverkennbar.

Darüber hinaus sei die Werbeaussage auch unlauter.

„Die Beklagte setzt die Qualität ihrer Waren oder Leistungen – konkret: deren Preisgünstigkeit bzw. Preiswürdigkeit – mit der weithin bekannten Bewerbung der Klägerin für ihre Konkurrenzerzeugnisse ohne rechtfertigenden Grund in Beziehung, um die Bekanntheit der klägerischen Werbeaussage als Vorspann für eigene wirtschaftliche Zwecke auszunutzen, insbesondere zur Empfehlung der eigenen Ware.“

Zu dieser Überzeugung gelangte das Gericht unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Slogan einer Vielzahl von Verbrauchern in Deutschland bekannt sei und sofort mit dem Saturn- Konzern in Verbindung gebracht werde.

„Die Beklagte macht sich dementsprechend das Produkt der klägerischen Werbebemühungen für ihren eigenen Produktabsatz zu Nutze (…).

Die Beklagte hat den für die Klägerin geschützten und mit ihr in Verbindung gebrachten Werbeslogan nicht nur für die Klägerin entwertet, sondern dessen positive Aussagekraft zugleich auf sich und ihre Produkte umgeleitet.“

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