Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

EU: Neue Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken

Am 11.06.2005 wurde die Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken (PDF) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie ist damit bis zum 12.06.2007 in nationales Recht umzusetzen.

Das 18seitige Dokument listet anschaulich das "Who is Who" der denkbaren Wettbewerbsverletzungen auf. Insbesondere im Anhang I werden in 31 Einzelpunkten auch für den juristischen Laien sehr nachvollziehbar die unlauteren Geschäftspraktiken dargestellt.

Der deutsche Gesetzgeber wird nun zu prüfen haben, ob er das erst vor kurzem novellierte UWG erneut überarbeiten muss oder ob die bestehenden Regelungen ausreichen.

Aus gewinnspielrechtlicher Sicht sind vor allem nachfolgende Punkte interessant:

"11. Es werden redaktionelle Inhalte in Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung eingesetzt und der Gewerbetreibende hat diese Verkaufsförderung bezahlt, ohne dass dies aus dem Inhalt oder aus für den Verbraucher klar erkennbaren Bildern und Tönen eindeutig hervorgehen würde (als Information getarnte Werbung). Die Richtlinie 89/552/EWG (1) bleibt davon unberührt."

Und:

"16. Behauptung, Produkte könnten die Gewinnchancen bei Glücksspielen erhöhen."

Und:

"19. Es werden Wettbewerbe und Preisausschreiben angeboten, ohne dass die beschriebenen Preise oder ein angemessenes Äquivalent vergeben werden."

Ausführliche Informationen zum Gewinnspielrecht erhalten Sie im soeben erschienenen Buch von RA Dr. Bahr "Glücks- und Gewinnspielrecht". Unter Gewinnspiel & Recht finden Sie online zahlreiche weitere Infos, Downloads und Checklisten zum Buch.

Rechts-News durch­suchen

27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
In einem Online-Shop ist eine Countdown-Uhr beim Online-Rabatt ohne spätere Preisänderung nicht zwingend irreführend.
ganzen Text lesen
21. Mai 2026
Wer in einer Google-Anzeige Preise nennt, muss einen Mindestbestellwert direkt angeben, sonst handelt er wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen