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OLG Hamm: Berufsgerechte Werbung von Zahnärzten zulässig

Ein Zahnarzt, der spätere Beklagte, hatte sich zum Zwecke der Werbung für seine berufliche Tätigkeit eines sog. "Eyecatchers" in Form eines leicht geöffneten, mit strahlend weißen, makellosen Zähnen lachenden Mundes bedient.

Diese Art der Werbung hatte die Klägerin als berufswidrig beanstandet und von dem Beklagten die künftige Unterlassung dieser Art der Werbung gefordert.

Das OLG Hamm entschied jedoch zugunsten des Beklagten (Urt. v. 07.06.2005 - Az.: 4 U 34/05). Einen Verstoß gegen die für den Beklagten einschlägige Berufsordnung (§ 20 Abs. 2 BO) und damit gegen Wettbewerbsrecht (4 Nr. 11,§ 3 UWG vermochten die Richter nicht zu erkennen.

"Der Mund dient sicherlich dazu, das Auge des Betrachters auf die Anzeige zu lenken. Aufmerksamkeit zu wecken, ist aber gerade auch Sinn und Zweck der Werbung, mit der hier Patienten zu Lasten der Konkurrenz gewonnen werden sollen."

Der Mund wies zudem als Aufhänger auf den Bereich der ästhetischen Zahnmedizin hin, welche einen Tätigkeitsschwerpunkt des Beklagten darstellt. Auch waren die Tätigkeitsgebiete des Beklagten und sein Beruf als solcher durch ein großes Schriftbild herausgestellt und trat der Text nicht hinter der Abbildung des Mundes zurück.

Auch insoweit folgte das Gericht dem Vorwurf der Klägerin, die Werbung des Beklagten sei berufswidrig, nicht und führte weiter aus:

"Es soll durch das Werbeverbot verhindert werden, daß es zu einer Verfälschung des ärztlichen Berufsbildes zum Nachteil der Patienten kommt. Durch den "Kußmund" in der Werbung wird nicht angezeigt, daß sich der Beklagte bei der Berufsausübung als Zahnarzt nicht an medizinischen Notwendigkeiten, sondern an ökonomischen Erfolgskriterien orientiert.(…)"

Die Werbung ist nach Auffassung des Gerichts auch nicht irreführend (§ 3 UWG a.F., § 3 UWG,§ 5 Abs. 1 und 2 Nr. 2 UWG). Der potentielle Patient erwarte nicht, dass er nach einer ästhetischen Zahnbehandlung durch den Beklagten so ein einwandfreies Gebiß habe wie der "Kußmund" in dessen Werbung. Er erwarte lediglich eine gewisse Verbesserung seines Aussehens.

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