Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG München: Kein unbeschränktes Retourenrecht für Großhändler von Bild- und Tonträgern

Das OLG München (Urt. v. 09.03.2006 - Az.: U (K) 1996/03) hatte darüber zu entscheiden, ob ein Großhändler von Bild- und Tonträgern (Videos, CDs, Software usw.) sich in seinen AGB gegenüber dem Hersteller ein unbeschränktes Recht auf Rückgabe einräumt.

Der Größhandler hatte sich in seinen Bestimmungen ein zeitlich unbegrenztes Recht auf Retour eingeräumt. Hieran sah die Münchener Richter einen rechtswidrigen Verstoß:

"Ein unbeschränktes und unbefristetes Wiederverkaufsrecht widerspricht dem das Wesen des Kaufvertrags ausmachenden Grundsatz, dass der Käufer den Kaufgegenstand und der Verkäufer den Kaufpreis auf Dauer behalten sollen.

Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise hat ein Wiederverkaufsrecht die Funktion, einen einmal geschlossenen Kaufvertrag rückgängig zu machen. Ein derartige Möglichkeit steht dem Käufer nach der gesetzlichen Regelung nur bei dem Vorliegen von Rechts- und Sachmängeln zu; ein allein von dessen Belieben oder subjektiver Einschätzung abhängiges derartiges Recht kennt das Gesetz nicht (...)."


Und weiter:

"Ein Handelsbrauch (...), der auf die Einräumung eines hundertprozentigen, unbefristeten Retourenrechts gerichtet wäre und dieses angemessen erscheinen lassen könnte, besteht nicht."

Rechts-News durch­suchen

17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen
13. August 2026
Nach einer Verschmelzung haftet der Rechtsnachfolger nicht für alte Verstöße des untergegangenen Unternehmens, wenn keine konkrete Wiederholungsgefahr…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen