Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

VG Hamburg: Vergünstigungsverbot des § 9 SpielVO umfassend

Auch das VG Hamburg (Beschluss v. 22.08.2006 - Az.: 2 E 2388/06) hat nun entschieden, dass das Vergünstigungsverbot des neuen § 9 SpielVO umfassend zu verstehen ist.

"Leitsätze:
1. Das Vergünstigungsverbot des § 9 Abs. 2 SpielVO ist umfassend zu verstehen und verbietet jede Form der zusätzlichen Gewinnchance oder sonstigen finanziellen Vergünstigungen, somit auch Jackpots.

2. Die Ausnahmeregelungen des § 6a SpielVO sind auf Geldspielgeräte nicht anwendbar, da § 6a SpielVO nur so genannte "Fun Games" betrifft, die keiner Bauartzulassung oder Erlaubnis bedürfen. Sie betrifft hingegen nicht die in § 9 Abs. 2 SpielVO geregelten Fälle der Vergünstigungen bei den gem. §§ 33c, 33d GewO zugelassenen Spielgeräten.
"


Das Gericht folgt damit der Ansicht des OVG Lüneburg (Beschl. v. 14.07.2006 - Az.: 7 ME), VG Lüneburg (Beschl. v. 18.07.2006 - Az.: 5 B 21/06), VG Stade (Beschl. v. 15.05.2006 - Az.: 6 B 805/06; Beschl. v. 15.05.2006 - Az.: 6 B 807/06) und des VG Würzburg (Beschl. v. 07.03.2006 - Az.: W 5 S 06.162), während das VG München (Beschl. v. 09.05.2006 - Az.: M 16 S 06.1579) in der Norm keine umfassende Regelung, sondern vielmehr ein ausdifferenziertes System sieht.

Rechts-News durch­suchen

16. September 2025
Wer sein Konto für dubiose Geldtransfers hergibt, riskiert eine Verurteilung wegen leichtfertiger Geldwäsche.
ganzen Text lesen
25. August 2025
Wettvermittlungsstellen müssen 100 Meter Abstand zueinander einhalten, um Spieler besser vor Spielsucht zu schützen.
ganzen Text lesen
13. August 2025
Schafkopf gilt bei längerer Spieldauer als Geschicklichkeitsspiel, da Strategie und Erfahrung den Zufall überwiegen.
ganzen Text lesen
29. April 2025
Zur Frage der Aufstellung von zwei Geldspielgeräten in einer Shisha-Bar.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen