Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OVG Rheinland-Pfalz: Unternehmer muss für Autoradio Rundfunkgebühren zahlen

Ein Steuerberater muss für sein Autoradio Rundfunkgebühren zahlen, weil er das Fahrzeug zumindest auch für geschäftliche Fahrten nutzt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger ist als freiberuflicher Steuerberater tätig. Er wurde für sein Autoradio für die Zeit von Januar 2005 bis Juni 2006 zu Rundfunkgebühren in Höhe von 103,87 € veranlagt. Die hiergegen erhobene Klage wies bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungs­gericht bestätigte diese Entscheidung.

Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag habe jeder Rundfunkteilnehmer grundsätzlich für jedes zum Empfang bereitgehaltene Rundfunkgerät eine Rundfunkgebühr zu entrichten. Die Gebührenpflicht gelte auch für Zweitgeräte in einem Kraftfahrzeug, das zumindest teilweise geschäftlichen Zwecken diene. Lediglich für ein Zweitgerät in einem Kraftfahrzeug, das ausschließlich privat genutzt werde, falle keine Rundfunkgebühr an.

Die Unterscheidung zwi­schen geschäftlicher und privater Nutzung von Zweitgeräten sei nicht willkürlich, sondern sachlich gerechtfertigt. Anders als bei einem ausschließlich privat genutzten Kraftfahrzeug sei die teilweise geschäftliche Nutzung auf einen anderen Zweck, nämlich die Gewinner­zielung gerichtet. Dabei mache es keinen Unterschied, ob das Fahrzeug im Rahmen der Berufstätigkeit von einem selbständigen oder unselbständigen Beschäftigen gefahren werde. Da der Kläger sein Fahrzeug auch für Fahrten zu Fortbildungsveranstaltungen oder zu Mandantenbesuchen nutze, müsse er folglich für das Autoradio Rundfunkgebühren zahlen.

Urteil vom 13. Dezember 2007, Aktenzeichen: 7 A 10913/07.OVG

Quelle: Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz v. 28.12.2007

Rechts-News durch­suchen

02. Juni 2026
Das Land Hessen scheitert mit einer Klage auf 5,7 Mio. EUR Schadensersatz gegen den Geschäftspartner eines korrupten Staatsanwalts.
ganzen Text lesen
01. Juni 2026
Die AGG-Klage einer nicht-binären Person ist rechtsmissbräuchlich, wenn die ursprüngliche Bewerbung nur auf eine Entschädigung zielte.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Die Bank haftet für unbefugte Geldabhebungen, wenn eine Debitkarte auf dem Versandweg abhandenkommt.
ganzen Text lesen
22. Mai 2026
Eine blinde Patientin erhält keine Entschädigung, weil das AGG keine zusätzlichen Betreuungsleistungen von privaten Rehakliniken verlangt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen