Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

In eigener Sache: Urteils-Anmerkung von RA Kaufmann zum Getty Images-Bilderklau im Web

Es ist und bleibt ein Phänomen im Internet: Die ungefragte Übernahme fremder Bilder. Welche Kosten derartige Handlungen nach sich ziehen, hat jüngst das Landgericht München ganz deutlich gemacht (Urt. v. 18.09.2008 - Az. 7 O 8506/07).

So entschieden die bayerischen Richter unter anderem, dass sich die Höhe des Schadensersatzes nach der Lizenz des Rechteinhabers richtet und es einen Aufschlag von 100 Prozent gibt, wenn der Fotograf nicht genannt wird.

Das in der Fachzeitschrift MultiMedia und Recht (MMR) veröffentlichte Urteil hat Rechtsanwalt Noogie C. Kaufmann, Master of Arts, kommentiert. Den Volltext des Kommentars finden Sie hier.

Rechts-News durch­suchen

05. Juni 2026
Der EuG kippt Metas Torwächter-Status für den Bereich Marketplace nach dem Digital Markets Act (DMA), bestätigt ihn aber für den Bereich Messenger.
ganzen Text lesen
05. Juni 2026
Wer IBAN und Kreditkartendaten in einem Chat preisgibt und später irrtümlich eine Zahlung freigibt, erhält keinen Ersatz aus der Hausratversicherung…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Bewusst unvollständige Online-Berichte wirken wie falsche Tatsachen und verletzen das Persönlichkeitsrecht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen