Das VG Arnsberg (Urt. v. 30.01.2009 - Az.: 12 K 1088/08) hat entschieden, dass ein Journalist einen presserechtlichen Auskunftsanspruch über den Bestand von RWE-Aktien gegenüber der öffentlichen Verwaltung hat.
Der Kläger war Journalist und verfasste regelmäßig Artikel zu energiebezogenen Themen. Im Rahmen einer Recherche bat er die öffentliche Verwaltung, die Beklagte, um Auskunft, in welchem Umfang noch RWE-Aktien gehalten würden und ob irgendwelche Verkaufsabsichten diesbzgl. bestünden.
Die Beklagte schwieg trotz mehrfacher Nachfragen.
Zu Unrecht wie die Verwaltungsrichter nun entscheiden.
Nach dem Landespressegesetz stehe dem Kläger ein solcher Anspruch zu. Die Behörden seien verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen.
Gründe, die gegen eine solche Auskunftserteilung sprächen, seien nicht ersichtlich. Auch sei der kommunale Einfluss auf den Energieerzeuger RWE und das berechtigte Interesse an der konkreten Verwendung öffentlicher Mittel für die Allgemeinheit von besonderem Interesse, so dass ein sachlicher Grund für die begehrte Information bestünde.