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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Newsletter-Kundendaten müssen im Fall der Insolvenz herausgegeben werden

Ein technischer Dienstleister muss im Falle der Insolvenz die Newsletter-Kundendaten, die er von seinem Auftraggeber erhalten hat, herausgeben <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs duesseldorf j2012 i_6_u_241_11_urteil_20120927.html _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.09.2012 - Az.: I-6 U 241/11).

Die Beklagte wickelte für die Klägerin die Versendung des wöchentlichen Newsletters ab und erhielt dafür die E-Mail-Adressen der Kunden übermittelt. Als die Beklagte in Insolvenz ging, verlangte die Klägerin die Herausgabe dieser Informationen. Der Insolvenzverwalter verweigerte dies. Es bestünde zwar ein vertraglicher Herausgabeanspruch. Dieser berechtige jedoch nicht zu einer insolvenzrechtlichen Aussonderung.

Die Düsseldorfer Richter bejahten den Anspruch.

Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass die Einwilligungen der Kunden in die Datenspeicherung ausschließlich für die Klägerin gelte, nicht jedoch für die Beklagte. Darüber hinaus seien die Daten für das klägerische Unternehmen von erheblichem Wert.

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