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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Bezeichnung "Apothea Pure" erweckt im Internet den irreführenden Eindruck einer Apotheke

Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.

Die Bezeichnung “Apothea Pure” erweckt bei Nahrungsergänzungsmitteln den irreführenden Bezug zu einer Apotheke (OLG Köln, Urt. v. 30.01.2026 - Az.: 6 U 73/25).

Die Beklagte vertrieb im Internet Nahrungsergänzungsmittel unter dem Namen “Apothea Pure”. Dabei verwendete sie sowohl ein Wortzeichen als auch ein Wort-Bild-Zeichen mit einem Kreuzsymbol.

Eine Mitbewerberin hielt dies für irreführend. Sie meinte, Verbraucher würden annehmen, es handele sich um eine Apotheke oder um Produkte aus einer Apotheke. Tatsächlich besaß die Beklagte keine Apothekenzulassung.

Das OLG Köln bejahte eine Irreführung.

Die Bezeichnung “Apothea” erinnere stark an das Wort “Apotheke”. 

Ein erheblicher Teil der Verbraucher werde “Apothea Pure” wie  “Apotheke Pure” verstehen oder jedenfalls einen Bezug zu einer Apotheke annehmen. Hinzu komme das verwendete Kreuzsymbol. Ein solches Kreuz werde im Gesundheitsbereich allgemein mit Apotheken oder medizinischer Hilfe verbunden:

"Das Irreführungspotential des Wort-/Bildzeichens ist unverkennbar. Das Kreuzsymbol ist im Zusammenhang mit Apotheken / medizinischer Hilfe ein allgemein übliches Erkennungsmerkmal, das von weiten Teilen der Bevölkerung entsprechend verstanden wird (so z.B. das in Europa übliche grüne Apotheken-Kreuz (…) auch als Symbol für Erste Hilfe auf Verbandskästen (…) das auf Krankenwagen pp. allgegenwärtige Rote Kreuz oder das von einigen Apotheken verwendete Bayer-Kreuz mit der Unterschrift „Arzneimittel“). (…)

Das Wort „Apothea“ in Zusammenhang mit einem schwarz/grünen Kreuz wird daher im Rahmen der angegriffenen konkreten Verletzungsformen vom informierten Durchschnittsverbraucher ohne weiteres als „Apotheke“ verstanden."

Und weiter:

“Ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verbraucher wird daher das Zeichen „Apothea Pure“ schlicht als „Apotheke Pure“ lesen - entweder, weil die geringfügige Abweichung übersehen wird, oder in der Annahme, „Apothea“ sei z.B. die lateinische oder griechische Bezeichnung für Apotheke oder ein auf Apotheken abzielendes Wortspiel. Als ein reines Phantasiezeichen ohne jeden Hintergedanken wird „Apothea Pure“ für Nahrungsergänzungsmittel jedenfalls nicht verstanden.”

Verbraucher würden Produkten aus Apotheken besonderes Vertrauen entgegenbringen und seien daher eher bereit, höhere Preise zu zahlen. 

Da das Unternehmen keine Apotheke sei und keine entsprechende Zulassung habe, liege eine relevante Irreführung vor.

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