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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Online-Lieferdienst haftet für Wettbewerbsverstöße der Partnerrestaurants als Täter

Ein Online-Lieferdienst haftet für die Wettbewerbsverstöße, die von den Partnerrestaurants begangen werden, als Täter <link http: www.online-und-recht.de urteile online-lieferdienst-haftet-fuer-wettbewerbsverstoesse-als-taeter-kammergericht-berlin-20170621 _blank external-link-new-window>(KG Berlin, Urt. v. 21.06.2017 - Az.: 5 U 185/16).

Die Klägerin, ein Wettbewerbsverband, beanstandete unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten umfangreich die Angaben, die die einzelnen Restaurants bei ihren Angeboten auf der Webseite eines bekannten Online-Lieferdienstes gemacht hatten.

Der verklagte Lieferdienste verteidigte sich u.a. damit, dass die Inhalte gar nicht von ihm stammen würden, sondern von den einzelnen Restaurants. Er könne die Richtigkeit dieser Angaben angesichts der Vielzahl (10.000 Restaurants mit in der Regel über 80 verschiedenen Speisen und über 10 verschiedenen Getränken) nicht überprüfen.

Die Inhalte pflegten die einzelnen Restaurants nicht selbst ein, sondern schickten die Daten an den Online-Anbieter, der die Informationen dann bei sich eintrug.

Das KG Berlin hat den Lieferdienst als verantwortlich für die Inhalte der Partnerrestaurants angesehen. Denn im Ergebnis würde es sich um eigene Inhalte und nicht um fremde handeln.

Der Content würde von Beginn an durch das Unternehmen selbst in die eigene Datenbank eingetragen. Es handle sich gerade nicht um ein automatisiertes Verfahren, also nutzergenerierter Inhalt ohne Kenntnis des Portal-Betreibers. 

Auch sonst spiele der Online-Lieferdienst eine aktive Rolle, indem er den Vertrieb der Produkte massiv unterstütze, hierbei Hilfe leiste und dafür werbe.

Hinweis: Wir bedanken uns bei <link http: www.roko-law.de _blank external-link-new-window>Rechtsanwalt Jörg Thomas für die Übersendung der Entscheidung.

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