Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

Law-Podcasting: Online-Payment-Systeme benötigen eine BaFin-Lizenz

Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute einen Podcast zum Thema <link http: www.law-podcasting.de online-payment-systeme-benoetigen-eine-bafin-lizenz _blank external-link-new-window>"Online-Payment-Systeme benötigen eine BaFin-Lizenz".

Inhalt:

Das Landgericht Köln hat im September 2011 eine wegweisende Entscheidung für Online-Payment-Systeme getroffen. Gegenstand des heutigen Podcasts ist dieses Urteil und welche praktischen Konsequenzen sich hieraus ergeben.

Bei den Parteien handelte es sich um die Online-Essens-Lieferdienste "pizza.de" und "lieferheld.de". Wie viele andere Webseiten bot „lieferheld.de“ für die Begleichung der angefallenen Bestell-Entgelte u.a. die Zahlungsmöglichkeit PayPal, Sofortüberweisung.de und Kreditkarte an. 

Das über PayPal vereinnahmte Geld rechnete „lieferheld.de“ monatlich mit den jeweiligen Lieferanten ab, wobei das Portal die ihm für die Inanspruchnahme von PayPal entstehenden Gebühren anteilig an die Lieferanten weiter gab. „Pizza.de“ monierte nun, dass „lieferheld.de“ die Bezahloption „PayPal“ anbot und das Geld monatlich mit den Lieferanten abrechnete. 

Der Kläger war der Ansicht, dass „lieferheld.de“ sich wettbewerbswidrig verhalte, weil es nicht über die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz BaFin - verfüge. Das Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetz verlange in solchen Fällen ausdrücklich eine BaFin-Genehmigung.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen