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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Online-Portal "Tagesumschau" verletzt Rechte der "Tagesschau"

Die Bezeichnung "Tagesschau" für Nachrichtensendungen ist hinreichend unterscheidungskräftig und genießt Werkschutz. Das Online-Informationsportal "Tagesumschau" verletzt daher de Rechte der "Tagesschau"(OLG Hamburg, Urt. v. .02.03.2018 - Az.: 3 U 167/15).

Die Beklagte bot Nachrichten im Internet an und benannte sich "Tagesumschau". Die bekannte "Tagesschau" sah hierdurch ihre Namensrechte verletzt und klagte auf Unterlassung.

Das OLG Hamburg gab dem ARD-Magazin Recht.

Die Bezeichnung "Tagesschau" für eine Nachrichtensendung sei als Werktitel von hinreichender Unterscheidungskraft und alleine schon schutzwürdig, weil es sich um ein im Verkehr durchgesetztes Wort handle. Dem Werktitel "Tagesschau" komme eine erheblich gesteigerte Kennzeichnungskraft zu.

Zwischen den Begriffen "Tagesschau" und "Tagesumschau" bestünde eine Verwechslungsgefahr. Insbesondere auch deswegen, weil aufgrund der hohen Namensähnlichkeit beim Betrachter schnell der Eindruck entstünde, dass es zwischen den Beteiligten eine wirtschaftliche Verbindung bestünde.

 

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