Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Online-Portal "Tagesumschau" verletzt Rechte der "Tagesschau"

Die Bezeichnung "Tagesschau" für Nachrichtensendungen ist hinreichend unterscheidungskräftig und genießt Werkschutz. Das Online-Informationsportal "Tagesumschau" verletzt daher de Rechte der "Tagesschau"(OLG Hamburg, Urt. v. .02.03.2018 - Az.: 3 U 167/15).

Die Beklagte bot Nachrichten im Internet an und benannte sich "Tagesumschau". Die bekannte "Tagesschau" sah hierdurch ihre Namensrechte verletzt und klagte auf Unterlassung.

Das OLG Hamburg gab dem ARD-Magazin Recht.

Die Bezeichnung "Tagesschau" für eine Nachrichtensendung sei als Werktitel von hinreichender Unterscheidungskraft und alleine schon schutzwürdig, weil es sich um ein im Verkehr durchgesetztes Wort handle. Dem Werktitel "Tagesschau" komme eine erheblich gesteigerte Kennzeichnungskraft zu.

Zwischen den Begriffen "Tagesschau" und "Tagesumschau" bestünde eine Verwechslungsgefahr. Insbesondere auch deswegen, weil aufgrund der hohen Namensähnlichkeit beim Betrachter schnell der Eindruck entstünde, dass es zwischen den Beteiligten eine wirtschaftliche Verbindung bestünde.

 

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen