Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Online-Werbung für Heißluftballon-Fahrten muss Kontaktdaten des Anbieters enthalten

In einem Online-Angebot für einen Gutschein über eine Ballonfahrt muss die Identität des Unternehmens angegeben werden, welches die Ballonfahrt durchführt <link http: www.online-und-recht.de urteile internet-angebot-fuer-ballonfahrten-muss-anbieter-anzeigen-6-u-2690-10-oberlandesgericht-muenchen-20100609.html _blank external-link-new-window>(OLG München, Urt. v. 09.06.2010 - Az.: 6 U 2690/10).

Die Beklagte veräußerte über ihre Webseite Gutscheine für Ballonfahrten. Auf den Gutscheinen war die Identität des durchführenden Unternehmens nicht angegeben.

Da der Kunde so nicht erkennen könne, mit wem er geschäftlich in Kontakt trete, liege eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, so der klägerische Wettbewerbsverein.

Das OLG München bestätigt damit die erstinstanzliche Entscheidung des LG München <link http: www.online-und-recht.de urteile gutschein-fuer-ballonfahrt-muss-unternehmen-benennen-17-hko-20331-09-landgericht-muenchen-20100211.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 11.02.2010 - Az.: 17 HKO 20331/09).

Rechts-News durch­suchen

04. Juni 2026
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die sich aus dem…
ganzen Text lesen
03. Juni 2026
Wer online Textilien verkauft, muss das Material direkt vor dem Kauf klar angeben.
ganzen Text lesen
27. Mai 2026
Wer eine Erbpachtwohnung online verkauft, muss Restlaufzeit und Erbbauzins klar im Inserat angeben.
ganzen Text lesen
26. Mai 2026
"Made in Germany" darf nicht auf der Umverpackung eines Desinfektionsmittels stehen, die Angabe der Unternehmenswebseite ist jedoch erlaubt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen