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Kategorie: Onlinerecht

LG Essen: Online-Werbung mit "geprüftes eBay-Mitglied" ist wettbewerbswidrig

Die Werbung mit der Aussage "geprüftes eBay-Mitglied" ist wettbewerbswidrig, da dieser Status von eBay inzwischen wieder abgeschafft wurde <link http: www.online-und-recht.de urteile irrefuehrende-werbung-mit-aussage-geprueftes-ebay-mitglied-landgericht-essen-20140704 _blank external-link-new-window>(LG Essen, Urt. v. 04.07.2014 - Az.: 45 O 8/14).

Der Beklagte warb auf eBay unter u.a. mit der Aussage "geprüftes eBay-Mitglied". In der Vergangenheit hatte eBay seinen Nutzern die Möglichkeit geboten, sich mittels Post-Ident-Verfahrens zu verifizieren. Inzwischen wurde dieser Status von eBay wieder abgeschafft. Auf den eBay-Seiten fanden sich keinerlei Hinweise mehr zu diesen Vorkomnissen.

Das LG Essen stufte diese diese Werbung als irreführend und somit als Wettbewerbsverstoß ein.

Der Beklagte nehme mit der Aussage eine gesteigerte Seriösität in Anspruch, die objektiv aber nicht vorliege. Denn eBay habe den Status des geprüftes Mitglieds wieder aufgegeben, so dass die Online-Plattform gerade keine besondere Gewähr (mehr) für ursprünglich durchgeführte Verifizierung übernehmen wolle.

Die Handlungen seien darüber hinaus unzulässig, weil der potentielle Käufer sich nicht informieren könne, was sich hinter diesem Status denn überhaupt verberge. Entsprechende Info-Seiten, auf denen der Interessierte nähere Fakten hätte bekommen können, waren gelöscht.   

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