Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Braunschweig: Postalische Briefwerbung darf nicht verschleiert werden, ansonsten Wettbewerbsverstoß

Eine Briefwerbung, deren Werbecharakter sich erst nach der Öffnung des Umschlags ergibt, ist grundsätzlich. Erforderlich ist aber in einem solchen Fall, dass für den Empfänger nach dem Öffnen des Briefes angesichts der im Begleitschreiben beigefügten Informationen der Werbecharakter sofort offen zu Tage tritt. Ist dies nicht gegeben, liegt eine wettbewerbswidrige Verschleierung vor <link http: www.online-und-recht.de urteile wettbewerbswidrige-verschleicherung-postalischer-briefwerbung-landgericht-braunschweig-20150319 _blank external-link-new-window>(LG Braunschweig, Urt. v. 19.03.2015 - Az.: 21 O 726/14).

Die Beklagte betrieb einen Münzhandel und versandte an potentielle Kunden Briefwerbung per Post. Durch die Gestaltung war rein äußerlich nicht erkennbar, dass es sich um Werbung handelte. Auch nach Öffnen des Kuverts konnte der Verbraucher nicht sofort ausmachen, dass es sich lediglich um Reklame handelte.

Dies stufte das LG Braunschweig als wettbewerbswidrige Verschleierung ein.

Eine Briefwerbung müsse zwar nicht schon rein äußerlich ihren Werbecharakter erkennen lassen. Ausreichend sei vielmehr, dass der Empfänger nach dem Öffnen des Briefes den der Werbecharakter sofort erkenne.

Genau dies sei aber im vorliegenden Fall nicht gegeben. Die konkrete Gestaltung suggeriere dem Empfänger vielmehr, dass es sich um ein behördliches Schreiben handle. Die Werbemitteilung sei optisch und inhaltlich einem amtlichen Bescheid ähnlich aufgebaut. Daher liege ein Wettbewerbsverstoß vor.

Rechts-News durch­suchen

05. Oktober 2026
Unklar formulierte AGB-Klauseln zur Preiserhöhung benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind deshalb unwirksam.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen