Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

BVerwG: Presse hat keinen Informationsanspruch gegen Generalbundesanwalt in einem Ermittlungsverfahren

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof muss keinen Informationszugang zu Unterlagen in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewähren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.


Der Kläger, ein eingetragener Verein zur Förderung der Informationsfreiheit, beantragte bei dem Generalbundesanwalt den Informationszugang zu einer Weisung des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz an den Generalbundesanwalt bzw. zu dem gesamten Schriftverkehr in diesem Ermittlungsverfahren. Der Generalbundesanwalt lehnte den Antrag unter Berufung auf vorrangige Regelungen der Strafprozessordnung über den Zugang zu amtlichen Informationen ab. Die Klage blieb in den Vorinstanzen erfolglos.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ist nicht eröffnet, weil er sich allein auf die materielle Verwaltungstätigkeit der Behörden und der sonstigen Stellen des Bundes bezieht. Demgegenüber gehören die begehrten Informationen zum Tätigkeitsbereich des Generalbundesanwalts als Organ der Rechtspflege. Der Kläger kann sich auch nicht auf einen verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch und auf Art. 10 EMRK berufen.

Urteil vom 28. Februar 2019 - BVerwG 7 C 23.17 -

Vorinstanzen:
VGH Mannheim, 10 S 1478/16 - Urteil vom 16. Mai 2017 -
VG Karlsruhe, 3 K 4229/15 - Urteil vom 16. Juni 2016 -

Quelle: Pressemitteilung des BVerwG v. 28.02.2019

Rechts-News durch­suchen

23. September 2025
Ein Strafverteidiger und sein Mandant haften für öffentliche Aussagen außerhalb der Hauptverhandlung zivilrechtlich, wenn sie Persönlichkeitsrechte…
ganzen Text lesen
22. August 2025
Der Name eines Strafverteidigers muss im Ermittlungsverfahren gegenüber der Presse nicht offengelegt werden, um Mandatsgeheimnis und…
ganzen Text lesen
15. August 2025
Ein Journalist darf Auskunft über die Finanzen des Verkehrsverbunds Rhein-Mosel verlangen, da ein öffentliches Interesse besteht.
ganzen Text lesen
24. Juli 2025
Die Presse durfte im Wirecard-Skandal das unverpixelte Foto eines Managers zeigen, da ein überragendes öffentliches Interesse bestand.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen