Eine bekannte Sportreporterin muss es nicht hinnehmen, dass über die Folgen einer schweren Operation und damit verbundenen körperlichen Beeinträchtigungen in der Presse berichtet wird <link http: www.online-und-recht.de urteile sportreporterin-muss-presse-berichterstattung-ueber-ihre-krankheit-nicht-dulden-7-u-6-10-oberlandesgericht-hamburg-20100706.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 06.07.2010 - Az.: 7 U 6/10).
Bei der Klägerin handelte es sich um eine bekannte Sportmoderatorin. Sie lag aufgrund einer schweren Operation im künstlichen Koma. Die beklagte Zeitung berichtete detailreich über die Folgen der Krankheit, u.a.:
"Zwischenfall im UKE: Angehörige fanden die Reporterin auf dem Boden liegend vor""Zwischenfall im UKE: Angehörige fanden die Reporterin auf dem Boden liegend vor"
Die Richter sprachen der Klägerin eine Geldentschädigung von 25.000,- EUR zu.
Der Artikel greife massiv in die Rechte der Klägerin ein. Die detailreichen Ausführungen seien im höchsten Maße indiskret und verletzten die Persönlichkeitsrechte der Klägerin.
Es gebe keine sachliche Rechtfertigung, eine solch private Situation derartig öffentlich darzustellen.