Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Berlin: "Raucherentwöhnung mittels Soft-Laser-Therapie ist einfach" irreführende Reklame

Die Werbeaussage "Raucherentwöhnung mittels Soft-Laser-Therapie ist einfach. (…) Oft reicht schon eine Behandlung, um aus Rauchern dauerhaft Nichtraucher zu machen." ist aufgrund fehlendem Nachweis eines tatsächlichen Therapieerfolgs irreführend und damit wettbewerbswidrig. Die Behandlungsmethode ist wissenschaftlich nicht abgesicher und hinterlässt somit einen unzutreffenden Eindruck beim Verbraucher <link http: www.online-und-recht.de urteile wettbewerbswidrige-werbung-zur-raucherentwoehnung-mittels-einfacher-soft-laser-therapie-15-o-488-10-landgericht-berlin-20110322.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 22.03.2011 - Az.: 15 O 488/10).

Der Beklagte warb für seine Therapie zur Raucherentwöhnung u.a. mit folgenden Aussagen:

"Das Prinzip der Raucherentwöhnung mittels Soft-Laser-Therapie ist einfach (…) Das Besondere: Oft reicht schon eine Behandlung, um aus Rauchern dauerhaft Nichtraucher zu machen."

Der Kläger hielt die Reklame für irreführend und damit wettbewerbswidrig, weil bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt werde, dass es sich um wissenschaftlich gesicherte Behandlungsmethoden handle, die einen sicheren Therapieerfolg mit sich bringe.

Die Berliner Richter bejahten einen Wettbewerbsverstoß.

Es gebe keine belastbaren Belege für den behaupteten Therapieerfolg. Reklameaussagen, die gesundheitsbezogen seien und im Heilmittelbereich besondere Erfolge versprechen würden, müssten aufgrund der erheblichen Gefahren für das hohe Schutzgut Gesundheit, richtig, eindeutig und klar formuliert sein. Dies sei hier nicht der Fall, so dass eine Irreführung der Verbraucher vorliege.

Rechts-News durch­suchen

07. Oktober 2026
Ein Energieunternehmen scheitert mit dem Versuch, einen klagebefugten Verband aus der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände streichen zu lassen.
ganzen Text lesen
05. Oktober 2026
Unklar formulierte AGB-Klauseln zur Preiserhöhung benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind deshalb unwirksam.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen