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Kategorie: Onlinerecht

OLG Köln: Rechtswidrige Irreführung durch Werbeslogan „Ich nutze jetzt für alles den E-Post-Brief“

Der Werbeslogan "Alle wollen den E-Post-Brief" der Deutschen Post AG ist dann irreführend und damit rechtswidrig, wenn sich tatsächlich bundesweit erst ca. 1 Million Kunden für diese Form der Kommunikation registriert haben <link http: www.online-und-recht.de urteile slogan-alle-wollen-den-e-post-brief-bei-tatsaechlicher-geringer-kundenzahl-irrefuehrend-6-u-34-11-oberlandesgericht-koeln-20110719.html _blank external-link-new-window>(OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - Az.: 6 U 34/11).

Die Deutsche Post warb für ihres neues Produkt, den E-Post-Brief. Dabei verwendete sie die Aussagen:

"Ich nutze jetzt für alles den E-Post-Brief"

und

"Alle wollen den E-Post-Brief".

Die Kölner Richter bewerteten beide Aussagen als wettbewerbswidrig.

Die Erklärung "Ich nutze jetzt für alles den E-Post-Brief" sei irreführend, denn dadurch erwarte der Verbraucher, dass der E-Post-Brief genau dieselben Funktionen erfülle wie ein herkömmlicher Brief. Da dies aber in Wahrheit nicht so sei, liege eine Irreführung vor.

Identisches gelte für die Aussage "Alle wollen den E-Post-Brief". Auch wenn es sich vorliegend um eine reklamehafte Übertreibung handle, sei der Irreführungsvorwurf begründet. Denn der Kunde werde annehmen, dass der E-Post-Brief bundesweit ganz besonders erfolgreich sei und eine extrem hohe Nachfrage bestehe. Da sich bisher lediglich 1 Million Kunden registriert hätten, bestehe diese besondere Nachfrage aber  nicht.  

 

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