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Kategorie: Onlinerecht

BVerwG: Soldat wegen Besitzes von Kinderpornos wegen „unwürdigem Verhalten“ aus Dienst entfernt

Besitzt und versendet ein Soldat kinderpornografische Dateien, so ist sein Verhalten im dienstrechtlichen Sinn als „unwürdig“ zu bezeichnen und seine sofortige Entfernung aus dem Dienst gerechtfertigt <link http: www.online-und-recht.de urteile entfernung-aus-soldaten-dienstverhaeltnis-wegen-besitzes-von-kinderpornos-zulaessig-2-wd-35-09-bundesverwaltungsgericht--20101006.html _blank external-link-new-window>(BVerwG, Urt. 06.10.2010 - Az.: 2 WD 35/09).

Der Kläger war Soldat und Beamter auf Lebenszeit. Da über seinen Internetanschluss eine Vielzahl von kinderpornografischen Dateien versendet wurden, wurde er aus dem Dienst entfernt.

Zu Recht wie das BVerwG nun entschied.

Der Besitz und die Weitergabe der Kinderpornos sei nicht nur strafrechtlich relevant, sondern stelle auch ein massives Dienstvergehen dar.

Insofern seien die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Dienstgrades gerechtfertigt gewesen. Das Fehlverhalten des Klägers sei so gravierend gewesen, dass er für die Bundeswehr untragbar geworden sei.

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