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Kategorie: Onlinerecht

BGH: "steuerberater-suedniedersachsen.de" ist nicht berufsrechtswidrig

Der Betrieb der Domain "steuerberater-suedniedersachsen.de" durch einen Steuerberater ist zulässig und stellt keinen Berufsrechtsverstoß dar <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-unlautere-werbung-durch-domainnamen-steuerberater-suedniedersachsen-de-stbst-r-2-10-bundesgerichtshof--20100901.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 01.09.2010 - Az.: StbSt (R) 2/10).

Die Staatsanwaltschaft ging gegen einen Steuerberater vor, der die Domain "steuerberater-suedniedersachsen" verwendete. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Berufsverstoß, weil es sich nach ihrer Ansicht um einen Berufsverstoß handle.

Die BGH-Richter verneinten eine Verletzung geltender Regeln.

Die Werbung des Steuerberaters sei sachlich nachprüfbar und nicht marktschreierisch.

Er informiere lediglich über seine Person und seine Dienstleistung sowie darüber, in welcher Region er tätig sei. Diese Angaben seien weder falsch noch berufswidrig.

Ein durchschnittlicher Mandant werde schon gar keine Sonderstellung des Steuerberaters  vermuten, sondern lediglich den regional abgegrenzten Raum erkennen. Von einer Irreführung und damit einhergehenden Unlauterkeit sei daher keinesfalls auszugehen.

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