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Kategorie: Onlinerecht

AG Bonn: Telefon-Flatrate-Kunde hat keinen Anspruch auf Einzelverbindungs-Nachweis

Ein Telefon-Flatrate-Kunde hat keinen Anspruch auf einen Einzelverbindungs-Nachweis (AG Bonn, Urt. v. 26.11.2013 - Az.: 104 C 146/13).

Der Kläger war Kunde bei einem Mobilfunk-Unternehmen und hatte dort einen Flatrate-Tarif mit einer monatlichen Pauschale abgeschlossen. Er begehrte von der Beklagten, dem Telekommunikations-Unternehmen, einen Einzelverbindung-Nachweis, damit er die Rentabilität seines Tarifs überprüfen konnte.

Das AG Bonn hat die Klage abgewiesen. Dem Kunden stehe kein solcher Anspruch zu.

Das Telekommunikations-Unternehmen sei nicht zur Auflistung von Einzelverbindungen verpflichtet. Nach <link http: www.gesetze-im-internet.de tkg_2004 __45e.html _blank external-link-new-window>§ 45e TKG bestehe nur dann ein solche Pflicht, wenn die Angaben zur Nachprüfung der Teilbeträge der Rechnung für den Kunden erforderlich seien.

Bei einer pauschalen Vergütung auf Flatrate-Basis bestehe keine solche Notwendigkeit, denn die Entgelte fielen unabhängig von Art und Umfang der Nutzung an.

Etwas anderes ergebe sich auch aus den datenschutzrechtlichen Vorschriften, wonach ein Telekommunikations-Unternehmen nur in engen Grenzen derartige Daten überhaupt speichern dürfe. Es sei in das Belieben des Unternehmers erstellt, ob er auf Wunsch eine solche Leistung freiwillig erbringe ("...auf Wunsch dürfen...", <link http: www.gesetze-im-internet.de tkg_2004 __99.html _blank external-link-new-window>§ 99 Abs.1 S.1 TKG).

Auch scheitere der Anspruch bereits daran, dass er rechtsmissbräuchlich sei. Denn der Kläger sei ohne großen Aufwand selbst in der Lage, sich einen Überblick über die getätigten Verbindungen zu verschaffen, z.B. indem er kostenlose Apps wie "DroidStats" oder "Stats Free" benutze.

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