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Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: TK-Portierungsauftrag ohne Kundenwunsch ist wettbewerbswidrig

Ein Telekommunikations-Unternehmen, das einen zweiten Auftrag zur Anschluss-Portierung ohne eine neue Willenserklärung des Kunden vornimmt, begeht einen Wettbewerbsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.11.2014 - Az.: I-15 U 56/14).

Im vorliegenden Fall stritten zwei Telekommunikations-Unternehmen miteinander.

Es wechselten Kunden von Firma A zur Firma B. Im Laufe des Wechsels konnte Firma A jedoch seine Kunden zurückgewinnen, so dass unter dem Strich die Kunden vom Wechsel Abstand nahmen. Davon wollte Firma B jedoch nichts wissen und ignorierte einfach den abgeänderten Kunden-Wunsch: Das Unternehmen stellte einen zweiten Portierungsauftrag, ohne dass es dazu eine Berechtigung vom Kunden gab.

Eine klare wettbewerbswidrige Handlung, so die Düsseldorfer Richter.

Die zweite Übermittlung des Portierungsauftrages bezwecke eine gezielte Verdrängung der Klägerin als Mitbewerberin der Beklagten. Es diene einzig und allein dem Zweck, die Kunden der Klägerin in unberechtigter Art und Weise abzugreifen.

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