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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Frankfurt a.M.: Unzulässige Gewinnspiel gegenüber Mitarbeitern von Reisebüros

Ein Gewinnspiel, bei dem Mitarbeiter eines Reisebüros für jede vermittelte Mietwagenbuchung an einer Verlosung von teuren Elektronikgeräten teilnehmen, ist wettbewerbswidrig (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 21.03.2012 - Az.: 3/8 O 153/11).

Der verklagte Unternehmer wandte sich an die Mitarbeiter von Reisebüros und bot diesen für jede Kundenbuchung eines Mietwagen die Teilnahme an einem Gewinnspiel an:

"Jede ... -Buchung kann Ihr Hauptgewinn sein

Liebe Expedienten,
von August bis Oktober lohnt sich jede ... -Mietwagenbuchung, die Sie bei der ...  Autovermietung machen, gleich doppelt! Denn neben 15 % Provision auf den .... sichern Sie sich gleichzeitig tolle Gewinnchancen.

So einfach funktioniert’s:
unter allen Buchungen und Anmietungen, die bis 31.10.2011 über ... eingehen, verlost ... attraktive Preise:

1. Preis: 1 Apple® iPad2
2. + 3. Preis: 1 Apple® iPod
4. - 10. Preis: 1 Universalgutschein von Cadooz im Wert von 30,- €"

Die Frankfurter Richter sahen darin eine unsachliche Einflussnahme auf die Reisebüro-Mitarbeiter. Aufgabe der Reisebüro-Angestellten sei es, den Kunden auch in puncto Auswahl eines Mietwagens zu beraten.

Durch das vorliegende Gewinnspiel werde die Gefahr begründet, dass ein Mitarbeiter die Mietwagen des Beklagten bevorzuge, um in den Genuss des Gewinnspiels zu kommen. Dadurch würde der Angestellte aber seine Pflichten aus dem Kundenvertrag verletzen, da er keine objektive, unabhängige Beratung erbringe. Dies gelte um so mehr, da die Preise von nicht unerheblichem Wert seien und somit auf die Reisebüro-Mitarbeiter eine  entsprechende Wirkung entfalten würden.

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