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Kategorie: Onlinerecht

Verbraucherschützer mahnen Apple wegen irreführender Garantie ab

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat zusammen mit zehn weiteren Verbraucherschutzorganisationen aus ganz Europa den Computerhersteller Apple abgemahnt. Grund der Abmahnung ist die von Apple als „AppleCareProtectionPlan“ beworbene zwei- oder dreijährige Herstellergarantie, die eine Verlängerung des Anspruchs auf Service und Support im Hardwarebereich beinhaltet. 

Diese Herstellergarantie stellt Apple seinen Kunden teuer in Rechnung, ohne auf die dem Verbraucher rein rechtlich ohnehin zustehenden Gewährleistungsrechte hinzuweisen.

Nach dem Gesetz kann ein Verbraucher ab Übergabe der Kaufsache mindestens zwei Jahre Gewährleistungsansprüche geltend machen, und zwar unabhängig von einer zusätzlich abgegebenen Garantie des Herstellers. 

Diese gesetzlichen Ansprüche müssen dem Verbraucher klar und unmissverständlich vor Augen geführt werden, was Apple nach Ansicht des vzbv nicht getan hat. Vielmehr werde dem Verbraucher der Eindruck vermittelt, bereits nach Ablauf eines Jahres ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie von Apple keinen Anspruch auf Gewährleistung mehr zu haben.

Apple hat bis zum 30. März Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. 

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