Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Minden: Verlängerungsklausel bei Online-Verträgen überraschend und unwirksam

Ein Online-Vertrag, über dessen tatsächliche Laufzeit erst versteckt in den Verbraucherinformationen informiert wird, ist nicht wirksam <link http: openjur.de u _blank external-link-new-window>(AG Minden, Urt. v. 19.12.2012 - Az.: 22 C 463/12).

Der Beklagte wählte bei der Klägerin online eine Basis-Anzeige mit einer Laufzeit von 1 Monat aus. In den nicht mit angezeigten Verbraucherinformationen befand sich eine Klausel, wonach sich der Vertrag automatisch verlängerte.

Das AG Minden stufte dies als überraschende Bestimmung ein. Die Laufzeit eines Vertrages sei ein wesentlicher Bestandteil und dürfe nicht an einem Platz versteckt werden, den der Kunde im Rahmen seiner Bestellung nicht angezeigt bekomme.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen