Amazon.de haftet als Täter für die Verstöße gegen die gesetzliche Buchpreisbindungspflicht, so das LG Hamburg<link http: www.online-und-recht.de urteile amazon-haftet-fuer-verstoesse-bei-buchpreisbindung-312-o-258-09-landgericht-hamburg-20100119.html _blank external-link-new-window> (Urt. v. 19.01.2010 - Az.: 312 O 258/09).
Der klägerische Buchhändler nahm das weltweit größte Buchhandels-Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch. Mehrfach hatte Amazon Werke unter dem gesetzlichen Preis zum Verkauf angeboten.
Das Unternehmen sah sich gleichwohl nicht in der Haftung. Denn es sei technisch unmöglich, eine lückenlose Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zu gewährleisten. Die fehlerhaften Preise stammten auch nicht von Amazon selbst, so die Firma, sondern von dritter Seite, z.B. LIBRI oder VLB.
Die Hamburger Richter ließen sich von den Argumenten nicht beeindrucken und verurteilten Amazon zur Unterlassung.
Alleine die Quantität eines Unternehmens könne nicht der Grund dafür sein, dass sich ein Anbieter nicht an die geltende Rechtslage halte. Notfalls müssten entsprechende technische oder organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, um eine 100% Rechtssicherheit zu garantieren.
Jede Abweichung vom gesetzlichen Buchpreis sei wettbewerbsrechtlich relevant, denn bereits geringe EUR-Unterschiede würden die Kaufentscheidung der Verbraucher beeinflussen.