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Kategorie: Wettbewerbsrecht

Verstöße gegen Gewinnspielsatzung bei Sport1: ZAK verhängt Bußgelder und schöpft Einnahmen ab

Wegen Irreführung und Täuschung der Zuschauer in verschiedenen Ausgaben der Sendung „Sportquiz“ muss Sport1 insgesamt 28.000 Euro zahlen. Das hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) am Dienstag in Lübeck beschlossen. Die ZAK verhängte Bußgelder in Höhe von insgesamt 4.000 Euro gegen einen Geschäftsführer, einen Redakteur sowie zwei Moderatoren und verpflichtete Sport1 zur Zahlung von insgesamt 24.000 Euro, die der Sender mit der unzulässigen Präsentation der Gewinnspiele unrechtmäßig eingenommen hat.

Sport1 hatte im Januar 2012 in sieben Ausgaben der Sendung Sportquiz irreführende Angaben gemacht, u.a. über den Schwierigkeitsgrad von Spielen und über das Auswahlverfahren für die durchgestellten Nutzerinnen und Nutzer. Außerdem wurde mehrfach gegen die Pflicht zur umfassenden Information verstoßen; das betraf z. B. Spielmodus und Teilnahmebedingungen.

Diese Verstöße hatte die ZAK bereits in ihrer Sitzung am 26. Juni beanstandet und in fünf Fällen die Einleitung der Ordnungswidrigkeiten-Verfahren beschlossen, die es ermöglichen, Bußgelder zu verhängen und unrechtmäßig erlangte Einnahmen abzuschöpfen.

Quelle: Pressemitteilung der ZAK v. 22.11.2012

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