Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Rendsburg: Verstoß gegen Unterlassungsgebot wegen Spam-E-Mails rechtfertigt 5.000,- EUR Ordnungsgeld

Ein mehrmaliger Verstoß gegen ein gerichtliches Unterlassungsverbot wegen E-Mail-Spam kostet 5.000,- EUR Ordnungsgeld, so das AG Rendsburg <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 16.10.2009 - Az.: 3 C 218/07).

Der Schuldnerin, einem Mobilfunk-Unternehmen, war gerichtlich verboten worden, die Daten des Gläubigers zu Zwecken der unerlaubten E-Mail-Werbung zu nutzen. In der Vergangenheit wurde bereits einmal gegen die gerichtliche Auflage verstoßen, so dass Gericht ein Ordnungsgeld von 300,- EUR verhängte.

Nun verletzte die Firma erneut das Verbot.

Dieses Mal verhängte der Amtsrichter ein deutlich höheres Ordnungsgeld, nämlich 5.000,- EUR.

Dem Unternehmen müsse deutlich gemacht werden, dass es sich an das gerichtliche Verbot zu halten habe. Nur die Verurteilung zu einem spürbar höheren Betrag animiere den Mobilfunk-Anbieters nachdrücklich, sich umgehend und sofort an die Unterlassung zu halten.

Für den Fall eines weiteren Verstoßes kündigte das Gericht bereits jetzt an, dass das Ordnungsgeld um ein Vielfaches höher liegen würde als die aktuelle Summe.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Wer drohendes gerichtliches Verbot ignoriert und seine Post schlecht organisiert, handelt schuldhaft und riskiert ein Ordnungsgeld.
ganzen Text lesen
14. April 2026
Die Werbung für Fruchtsaft mit "Immunkraft" ist unzulässig, da eine stärkende Wirkung fürs Immunsystem verspricht.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen