Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamm: Verwendung veralteter Widerrufsbelehrung abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß

Das OLG Hamm hat in einem aktuellen Urteil <link http: www.online-und-recht.de urteile verwendung-von-alter-widerrufsbelehrung-mit-verweis-auf-neue-wettbewerbswidrig-i-4-u-35-11-oberlandesgericht-hamm-20110526.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.05.2011 - Az.: I-4 U 35/11) noch einmal klargestellt, dass die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung kein bloßer Bagatellverstoß, sondern vielmehr eine abmahnfähige Rechtsverletzung darstellt.

Der Beklagte wurde von einem Wettbewerber abgemahnt, weil dieser auf seiner Webseite eine nicht mehr aktuelle fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung benutzte. Der Beklagte meinte hingegen, hierbei handle es sich um eine bloße Lappalie.

Die Hammer Richter gaben dem Kläger Recht.

Die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung sei nicht eine bloße Formalie, sondern vielmehr ein Wettbewerbsverstoß, der von einem Konkurrenten verfolgt werden könne. Insofern habe der Kläger zu Recht seine Ansprüche gerichtlich geltend gemacht.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen