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Kategorie: Onlinerecht

KG Berlin: Werbe-Slogan von wimdu.de "50% günstiger als Hotels" ist irreführend

Der Werbe-Slogan "50% günstiger als Hotels" der Vermittler-Plattform für Ferienunterkünfte wimdu.de ist irreführend, da der Verbraucher bei dieser Aussage erwartet, dass er durchgehend eine Kostenersparnis von 50% hat, was aber nicht der Fall ist (KG Berlin, Urt. v. 11.03.2016 - Az.: 5 U 83/15).

Beklagte war die Vermittler-Plattform für Ferienunterkünfte wimdu.de. Sie warb mit der Aussage "50% günstiger als Hotels". Nutzte der Verbraucher die Angebote, erzielte er teilweise diese Kostenersparnis, aber nicht immer und nicht durchgehend.

Das KG Berlin stufte dies als irreführend ein.

Der Verbraucher erwarte bei einer solchen Werbung, dass er - zumindestens in den allermeisten Fällen - bei der Buchung den erwähnten Rabatt erziele. Dies sei jedoch nicht objektiv nicht der Fall.

Vielmehr werde eine Ersparnis von 50% nur in einer geringen Anzahl von Fällen erreicht. Hierauf weise die Beklagte jedoch nicht hin, sondern stelle vielmehr - ohne jeden einschränkenden Hinweis - die 50% in den Vordergrund.

Darüber hinaus sei die Werbung auch aus einem anderen Grunde wettbewerbswidrig: Wimdu.de hebe das niedrigere allgemeine Preisniveau auf ihrer Vermittlungsplattform gegenüber dem Preisniveau von Hotelübernachtungen hervor, obwohl sich der Vergleich nur auf eine mehr oder weniger willkürliche Auswahl von Übernachtungsmöglichkeiten stützen könne. Jeglicher Hinweis darauf, dass sich der Vergleich nur auf eine solche Auswahl und nicht auf alle Angebote der Beklagten beziehe, fehle. Auch aus diesem Grunde sei das Handeln der Beklagten unzulässig.

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