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Kategorie: Onlinerecht

LG Düsseldorf: Werbeaussage "Grenzenloses Surfen" von Vodafone irreführend

Die Werbeaussage "Ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen" von Vodafone ist irreführend <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs duesseldorf lg_duesseldorf j2013 _blank external-link-new-window>(LG Düsseldorf, Urt. v. 19.07.2013 - Az.: 38 O 45/13).

Vodafone warb mit der Aussage

"Ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen".

In den AGB wurde jedoch jede P2P-Kommunikation ausgeschlossen, d.h. es konnte weder Facebook noch Skype genutzt werden und es konnten auch keine Dateien in Online-Netzwerken getauscht werden.

Die Düsseldorfer Richter stuften dies als irreführend ein.

Die Aussage "ideal zum grenzenlosen... Surfen" erwecke beim Verbraucher den Eindruck, dass der Tarif alle Möglichkeiten der durchschnittlichen Internetnutzung biete. Hierzu gehöre heutzutage aber auch die Nutzung von z.B. Skype, Facebook oder Online-Tauschbörsen.

Wenn alle diese Möglichkeiten ausgeschlossen seien, stelle dies eine erhebliche Einschränkung der Dienstleistung dar, auf die deutlich hingewiesen werden müsse. Ein solcher Hinweis erfolge aber gerade nicht, so dass die Werbung den Kunden in die Irre führe.

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