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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Braunschweig: Werbeaussage "streng limitiert" für Münzen Stückzahl im Millionenbereich

Die Werbeaussage "streng limitiert" für Münzen ist irreführend und somit wettbewerbswidrig, wenn die tatsächliche Stückzahl fast 2 Millionen beträgt (LG Braunschweig, Urt. v. 21.12.2011 - Az.: 9 O 1286/11).

Der Beklagte bot gewerblich Münzen zum Verkauf an und bewarb eines seiner Produkte mit der Aussage "streng limitiert". Die Gesamtauflage lag bei 1,8 Millionen Stück.

Die Braunschweiger Richter stuften dies als irreführend ein.

Durch die Werbebotschaft werde unzulässigerweise der Eindruck erweckt, dass es sich bei diesen Münzen um ein besonders knappes Gut handele, die nur in extrem niedriger Stückzahl verfügbar seien. Der Verbraucher gehe davon aus, dass nur eine sehr geringe Stückzahl - vielleicht einige 1.000 Stück - dieser Münzen in den Handel kämen.

In Wahrheit handle es sich um eine Millionenauflage. Hierdurch werde der Kunde in wettbewerbswidriger Weise getäuscht.

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