Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Wuppertal: Werbung mit Studium der Tiernaturheilkunde nicht rechtswidrig

Das LG Wuppertal <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs wuppertal lg_wuppertal j2010 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 23.11.2010 – Az.: 11 O 79/10) hat die Klage der Wettbewerbszentrale abgewiesen, die die Werbung einer Hundepsychotherapeutin als irreführend beanstandet hatte.

Die Beklagte betrieb eine Praxis für Hundepsychotherapie, für welche sie mit einem Flyer warb. Auf diesem fand sich unter der Überschrift "Meine Ausbildung" u.a.: "Studium der Naturheilkunde bei der ATM".

Die Richter urteilten, es handele sich nicht um eine irreführende Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts. In den Verkehrskreisen, an die die Werbung der Beklagten gerichtet sei, entstehe nicht die Fehlvorstellung, die Beklagte habe ein Hochschulstudium absolviert.

Der Begriff "Studium" sei mehrdeutig und bezeichne auch die intensive Beschäftigung mit einer Sache. Auch die Nennung des Instituts (ATM), bei dem das Studium durchgeführt worden sei, verhindere eine Verwechslungsgefahr mit einem Hochschulstudium. Denn staatliche Universitäten oder Fachhochschulen trügen in ihrem Namenskürzel gewöhnlicherweise den Buchstaben U oder die Buchstaben FH.

Zudem sei allgemein bekannt, dass es kein Hochschulstudium der Naturheilkunde geben, worauf auch die lediglich zweijährige Ausbildungszeit hinweise.

Rechts-News durch­suchen

18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen
14. August 2026
Wer ein Auto über einen längeren Zeitraum nutzt und den Kaufpreis kennt, kann sich nicht nachträglich auf einen fehlerhaften Online-Bestellbutton…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen