Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Bonn: Werbung mit veralteter IHK-Sachverständigen-Bestellung irreführend

Ein Sachverständiger darf nicht mit einer bereits abgelaufenen Bestellung für die Industrie- und Handelskammer werben, da eine solche Werbung irreführend und somit wettbewerbswidrig ist <link http: www.online-und-recht.de urteile sachverstaendiger-darf-nicht-mit-abgelaufener-bestellung-werben-16-104-10-landgericht-bonn-20110930.html _blank external-link-new-window>(LG Bonn, Urt. v. 30.09.2011 - Az.: 16 O 104/10).

Der Beklagte war Ingenieur und bis Ende 2009 öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer. In einem geschäftlichen Schreiben aus Mitte 2010 war auf seinem Briefkopf aufgeführt: 

"Bis …12.2009 ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden bei der IHK C/ST."

Die Bonner Richter stuften dies als irreführend ein.

Der Verbraucher gehe trotz der Abbestellung noch von einer überdurchschnittlichen Qualifikation aus. Dadurch werbe der Beklagte - mittelbar - mit etwas, was gegenwärtig längst erloschen sei.

Rechts-News durch­suchen

07. Oktober 2026
Ein Energieunternehmen scheitert mit dem Versuch, einen klagebefugten Verband aus der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände streichen zu lassen.
ganzen Text lesen
05. Oktober 2026
Unklar formulierte AGB-Klauseln zur Preiserhöhung benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind deshalb unwirksam.
ganzen Text lesen
29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen